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   BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 42.64   

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https://dejure.org/1966,524
BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 42.64 (https://dejure.org/1966,524)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1966 - VIII C 42.64 (https://dejure.org/1966,524)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1966 - VIII C 42.64 (https://dejure.org/1966,524)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 55
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 42.64
    Die hier getroffene Entscheidung beruht allein auf der Erwägung, daß nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Jahre 1945 die hier in Betracht kommenden Reichsaufgaben auf die Länder übergingen mit der Folge, daß sich die Reichsvorschriften in Ländervorschriften verwandelten (vgl. BVerwGE 1, 57 [58]), und mit der weiteren Folge, daß sich die nur in einem bestimmten Gebiet aktualisierbaren Versorgungsvorschriften nunmehr in regional begrenzte Vorschriften verwandelten.
  • BVerfG, 28.05.1957 - 2 BvO 5/56

    Bayerisches Ärztegesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 42.64
    Beachtliche Äußerungen in der Literatur (vgl. BVerfGE 7, 18 [23]), die die hier vorliegende Streitfrage betreffen, sind von den Beteiligten nicht angeführt worden und auch nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52

    Reichsgesetz über den Finanzausgleich

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 42.64
    "Meinungsverschiedenheiten" im Sinne dieser Vorschrift liegen nicht schon dann vor, wenn in einem besonderen Verfahren über die Frage gestritten wird, ob eine entscheidungserhebliche Vorschrift gemäß Art. 125 GG dem Bundes- oder dem Landesrecht zuzurechnen ist; es müssen ernste Zweifel bei dem im Streitfall zur Entscheidung berufenen Gericht bestehen (vgl. BVerfGE 4, 358 [369]).
  • BVerwG, 21.10.1955 - II C 124.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 42.64
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich in doppelter Hinsicht von dem Fall, über den im Urteil BVerwGE 2, 267 [BVerwG 21.10.1955 - II C 124/54] zu entscheiden war.
  • BVerwG, 29.08.1975 - VII C 17.73

    Anspruch eines wissenschaftlichen Assistenten auf Lehrauftragsvergütung gegenüber

    Auch wenn man das Verhältnis als beamtenähnlich qualifiziert, führt dies nicht zur Anwendung des Beamtenrechtsrahmengesetzes; denn beamtenähnliche Verhältnisse sind keine Beamtenverhältnisse im Sinne der §§ 126, 127 BRRG (vgl. für das Wehr dienst Verhältnis BVerwG, Beschlüsse vom 10. April 1963 - BVerwG VIII B 3.63 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 44] und vom 4. Juli 1972 - BVerwG II C 8.72 - für die Beamtenversorgung eines Nichtbeamten BVerwGE 25, 55 [BVerwG 15.09.1966 - BVerwG VIII C 42.64] [56] und Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG II C 95.65 - [Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 10]; für den Fall eines Bezirksschornsteinfegermeisters Beschluß vom 8. Juli 1965 - BVerwG I B 19.65 -).

    Auch sonst hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht gebindert gesehen, ein Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur neben dem Beamtenverhältnis anzunehmen; dies geschah für den nebenberuflichen Fleischbeschautierarzt (BVerwGE 29, 166 [BVerwG 05.03.1968 - BVerwG I C 35.65] [167 ff.]), für den Notar (BVerwGE 25, 55 [BVerwG 15.09.1966 - BVerwG VIII C 42.64] [56]), für den Privatdozenten (BVerwGE 8, 170 [BVerwG 20.02.1959 - BVerwG VII C 133.57] [171]; vgl. zum letztgenannten Urteil auch, die Besprechungen von Thieme JZ 1960, 365 und Menger VerwArch Bd. 51 [1960] S. 373 [379], in denen das Rechtsverhältnis als Amtsverhältnis qualifiziert wird).

  • BVerwG, 11.02.1974 - IV B 184.73

    Geltungsbereich des Bayerischen Wassergesetzes von 23. März 1907 -

    Eine Geltung in diesem Umfang ist, wie der Wortlaut des Art. 125 Nr. 1 GG zweifelsfrei ergibt, aber auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich entschieden worden ist, nicht bei solchen Gesetzen gegeben, die sich - wie das Bayerische Wassergesetz von 1907 - nach ihrem räumlichen Geltungsbereich zwar auf mehrere Bundesländer, nicht aber darüber hinaus auch einheitlich auf das Gebiet zumindest einer Besatzungszone erstreckt haben (vgl. Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 42.64 - in BVerwGE 25, 55 [58]).
  • BVerwG, 02.03.1967 - I C 75.64

    Beschaffung und Unterhaltung männlicher Zuchttiere - Nötigen Einrichtungen zur

    Ob die Aufhebung der Reichsverordnung über die Weitergeltung bayerischer Vorschriften über die Haltung von Vatertieren vom 22. Dezember 1937 (BayGVBl. 1938 S. 7) ebenso zu beurteilen ist, kann auf sich beruhen (s. dazu BVerwGE 25, 55).
  • BVerwG, 27.02.1969 - II C 95.65

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrages - Versorgung von Beamten auf Lebenszeit

    Daß nicht allein schon die gesetzlich vorgesehene Versorgung eines Nicht beamten nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine zur Anwendung der §§ 126, 127 BRRG führende Rechtsstellung vermittelt, selbst wenn die im Streit befindliche Versorgungsregelung - wie auch hier - dem öffentlichen Recht angehört, hat bereits der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der Begründung seines Urteils vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 42.64 - (BVerwGE 25, 55 [56]) ausgeführt.
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